Erklärung zur Kündigung von Prof Dr. Kenan Engin
Hintergrund der Kündigung
Die an verschiedenen Stellen verbreiteten Veröffentlichungen und Mutmaßungen zu den vermeintlichen Gründen einer Kündigung von Herrn Prof. Dr. Engin durch die Leitung der Hochschule sind nicht zutreffend. Richtig ist vielmehr, dass die Hochschulleitung über einen längeren Zeitraum mehrere Gespräche mit Herrn Prof. Dr. Engin geführt hat, um die Qualität der Lehre im von ihm geleiteten Studiengang "Soziale Arbeit" sicherzustellen.
Unabhängig davon haben sich Sachverhalte ergeben, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unausweichlich gemacht haben. Dabei handelt es sich um schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
Wegen der hierzu laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Herrn Prof. Dr. Engin dürfen wir jedoch nicht weiter auf die Details der Begründung eingehen.
Wir stellen allerdings ausdrücklich klar, dass die öffentlich erhobenen Vorwürfe gegen die Hochschule jeder Grundlage entbehren.
Widerlegung der öffentlichen Vorwürfe gegen die Hochschule
Derzeit wird mit einer öffentlichen Kampagne gegen die Hochschule versucht, mutmaßlich Einfluss auf die laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren zu nehmen. Diese basiert auf zum Teil inhaltlich falschen Darstellungen. Dazu gehört die Verbreitung einer unautorisierten Entwurfsfassung des Stellungnahmeersuchens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch Herrn Prof. Dr. Engin. Die Antidiskriminierungsstelle hat hierzu diese Erklärung abgegeben.
Von verschiedenen Organisationen und Personen werden Vorwürfe und Mutmaßungen zum Teil unreflektiert wiederholt. Die Akkon Hochschule hat deshalb mehrfach und erfolgreich juristische Schritte gegen verschiedene Organisationen eingeleitet, die unwahre Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit der Kündigung von Herrn Prof. Dr. Engin verbreiten.
Keine hinreichenden Anhaltspunkte für Benachteiligungen
Als Akkon Hochschule für Humanwissenschaften setzen wir uns aufgrund unserer humanwissenschaftlichen Ausrichtung und unseres Leitbildes für die Werte der Weltoffenheit und der Chancengleichheit aller Menschen ein - unabhängig von ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Alter oder einer möglichen Behinderung. Um dies sicherzustellen, existieren hierfür bereits seit längerem hochschulinterne Richtlinien und nicht weisungsgebundene Strukturen. Die Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs hat eine externe Überprüfung der an der Akkon Hochschule bestehenden Strukturen zur Verhinderung einer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft und des Verdachts konkreter Vorwürfe solcher Diskriminierungen vorgenommen. Hierbei hat sie die ihr von der Akkon Hochschule vorgelegten Dokumente über Strukturen und Prozesse sowie konkrete Beschwerden und Vorwürfe ausgewertet. Die Prüfung umfasste auch die ausführlichen Unterlagen, die durch den Anwalt von Herrn Prof. Dr. Engin in die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eingebracht wurden.
Es haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für Benachteiligungen von Prof. Dr. Engin oder Studierenden der Hochschule wegen ihrer ethnischen Herkunft ergeben, die weitere anwaltliche Untersuchungsmaßnahmen rechtfertigten. Die Strukturen und Prozesse der Hochschule im Bereich der Gleichstellung und Antidiskriminierung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Die Rechtsanwaltskanzlei hat Empfehlungen für deren Weiterentwicklung ausgesprochen, deren Umsetzung die Hochschulleitung nunmehr prüft.
Zusammenfassung des Verdachtsprüfungsberichts
Eine Zusammenfassung des Verdachtsprüfungsberichts der Kanzlei Redeker Sellner Dahs stellen wir hier zum Download bereit. Der 82 Seiten umfassende Gesamtbericht darf aufgrund von Datenschutzvorgaben und zum Schutz der Rechte Dritter nicht veröffentlicht werden, da eine Vielzahl personenbezogener und unternehmensinterner Daten enthalten sind.
Die Hochschulleitung der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften