Outgoing

Wir beraten Studierende der Akkon Hochschule (Outgoings) bei der Planung von Praktika und Auslandssemestern und informieren über Fördermöglichkeiten und Stipendien. Eine internationale Mobilität kann auf verschiedenen Wegen gefördert werden, z. B. durch die Förderprogramme Erasmus+ oder PROMOS.

Mit dem Programm Erasmus+ fördert die Europäische Union die akademische Mobilität von Studierenden (Auslandsstudium und Auslandspraktikum) in allen Phasen in derzeit 33 Ländern. Seit vielen Jahren werden auch Praktika und Personalmobilitäten für Lehre sowie für Fort- und Weiterbildungszwecke gefördert.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Förderprogramm PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) dient ebenfalls dazu, die Mobilitätssteigerung weltweit von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen zu fördern. Es soll solchen Studierenden und Doktorand*innen die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keines der vom DAAD oder von Erasmus+ angebotenen strukturierten Programme passt. Zudem regt es die Institutionen an, eigene Schwerpunkte im Bereich Auslandsaufenthalte zu setzen.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Seite  trägt allein die Akkon Hochschule; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

  • Erasmus+
  • PROMOS

Für die Internationalisierungsstrategie der Akkon Hochschule ist das Erasmus+ Programm von wesentlicher Bedeutung. Es handelt sich dabei um das zentrale Bildungsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität von Einzelpersonen und der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen. Das Programm ermöglicht den Austausch von Studierenden, Schüler*innen, Jugendlichen, Lehrenden sowie Hochschulpersonal und beinhaltet zudem viele weitere Möglichkeiten für grenzüberschreitende Projekte, um gegenseitiges Verständnis in Europa und weltweit zu fördern.

Erasmus Charta

Die Hochschule hat 2022 die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) erfolgreich beantragt und damit die Zusage für die Teilnahme an der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 erhalten. In ihrem European Policy Statement (EPS) bekennt sich die Akkon Hochschule zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt die übergeordnete Strategie der Hochschule und die konkrete Umsetzung der Programmgrundsätze.

Angebote Erasmus+

Damit Sie sich über die mannigfachen Angebote in der aktuellen Programmgeneration Erasmus+ 2021-2027 informieren können, gibt es auf den verschiedenen Webseiten der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD eine umfassende Übersicht und detaillierte Angaben. Zudem können Sie die Erasmus-Studierendencharta durchlesen.

Der Fokus der Akkon Hochschule liegt in der Programmgeneration 2021-2027 auf der Programmlinie KA131 „Mobilität von Einzelpersonen“ mit Programmländern, welche folgende Mobilitätsmaßnahmen fördert:

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
  • Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP)
  • Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA)
  • Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
  • Blended Intensive Programmes (BIP)

In der Broschüren-Reihe "So geht´s...." erhalten Sie einen Überblick zu den Themen "Studieren im Ausland", "Praktikum im Ausland" und „Sprachkurse & Summer Schools im Ausland". Hier können Sie diese downloaden:

  • Für Studierende
  • Für Personal (Mitarbeitende und Dozierende)

Mit Erasmus+ erhalten Sie mit Hilfe des Mobilitätszuschusses, dessen Höhe vom jeweiligen Programmland abhängt, und der Beratung und Betreuung durch die kooperierenden Hochschulen die Möglichkeit, unkompliziert ein Studiensemester oder Praktikum im Ausland zu verbringen. Die Mindestdauer einer Mobilität beträgt zwei Monate (ein Monat entspricht 30 Tagen).

Praktikum im Ausland

Erasmus+ fördert Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika zwischen zwei und zwölf Monaten in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Gefördert werden können Praktika in allen EU-Staaten, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Serbien, Republik Nordmazedonien sowie der Türkei. Die Finanzierung kann je nach Programmland bis zu 750 € betragen. In diesem Video erfahren Sie, was Sie bei einem Auslandspraktikum beachten müssen. Weitere Informationen zu einem Auslandspraktikum erhalten Sie auf der Website des DAAD.

Bitte reichen Sie spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn beim International Office der Akkon Hochschule folgende Unterlagen ein:

Daraufhin erhalten Sie vom International Office die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit den bewilligten Fördermitteln zur Unterschrift. Dieses muss im Original eingereicht werden.

Hier gibt es zudem noch mehr Informationen zu den Themen “Auslandsaufenthalt mit Kind”, “Auslandsaufenthalt barrierefrei” sowie “Auslandsaufenthalt für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen”.

Für jede Mobilität können unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt bis zu vier zusätzliche Reisetage bei Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel gewährt werden. Die zusätzlichen Reisetage können nicht pauschal seitens der Hochschule für alle Teilnehmende festgelegt werden, eine Kategorisierung nach z. B. Entfernung oder Wahl des Verkehrsmittels kann jedoch zur Erleichterung der Organisation verwendet werden. Förderbedingungen zu allen Mobilitätsaktivitäten mit Förderraten finden Sie hier.

Zu Beginn eines jeden Semesters gibt es eine Informationsveranstaltung zu Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes. Für weitere Informationen, klicken Sie hier.

Studium im Ausland

Ein Auslandsstudium ist für viele Studierende ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur akademischen und persönlichen Entwicklung. Pro Studienzyklus (d.h. Bachelor- oder Masterstudiengang) können Sie für einen Erasmus+ Studienaufenthalt für mindestens zwei bis maximal zwölf Monate gefördert werden. Ein Auslandssemester können Sie auch an einer Partnereinrichtung außerhalb von Europa absolvieren. Ein Studiensemester außerhalb Europas kann mit einem PROMOS-Stipendium gefördert werden. In diesem Video erfahren Sie, was Sie bei einem Auslandsstudium beachten müssen.

Die Kurse an der Gasthochschule sollten Sie so wählen, dass sie an der Akkon Hochschule angerechnet werden können. Die genauen Beträge und Kriterien für den finanziellen Zuschuss können je nach Programmland variieren. Studierende sollten sich daher frühzeitig über die finanziellen Aspekte des Auslandsstudiums informieren und auch weitere Finanzierungsquellen wie Stipendien o. Ä. in Betracht ziehen.

Bei Rückfragen zur Antragstellung, wenden Sie sich bitte an das International Office.

In der Personalmobilität werden folgende Formate in den Programmländern gefördert:

Eine Erasmus+ Förderung ist im Umfang von zwei bis 60 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann folgende Inhalte umfassen:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing (individuell)
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren (Staff Weeks)
  • Teilnahme an Sprachkursen

Förderbedingungen für Dozierende:

  • Die Dauer einer Erasmus+ Gastdozentur beträgt mindestens zwei Tage ohne Reisezeit und maximal zwei Monate einschließlich Reisezeit.
  • Mobilität zu Lehrzwecken erfordert ein Deputat von 8 Unterrichtsstunden je volle Woche (bei 4 Wochen = 4 x 8 Stunden).
  • Mobilitäten, die über eine Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) hinausgehen, wird das notwendige Deputat anteilig berechnet (Formel: 8 Stunden / 5 Tage * Anzahl zusätzlicher Tage).
  • Lehraufenthalte, für die eine Fahrt- und Aufenthaltskostenerstattung durch Dritte erfolgt, können finanziell nicht bezuschusst werden.
  • Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+-Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sie müssten daher selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Längere Förderzeiten (bis max. zwei Monate) sind nur nach Absprache mit dem Akademischen Auslandsamt möglich. Aufgrund der zur Verfügung gestellten ERASMUS-Fördermittel ist die finanzielle Unterstützung auf max. 14 Fördertage plus Fahrtkostenzuschuss begrenzt. Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Festzuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt (zwischen 140 und 180 € pro Tag). Es kann zudem jeweils ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise bei der Förderung berücksichtigt werden (siehe Distance Calculator).

Antragstellung

Folgende Dokumente müssen bis zwei Monate vor der Mobilität im International Office eingereicht werden:

Daraufhin erhalten Sie vom International Office die Fördervereinbarung (Grant Agreement) mit den bewilligten Fördermitteln zur Unterschrift. Dieses muss im Original eingereicht werden.

PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

Hinweis: PROMOS-Anträge über die Akkon Hochschule für Humanwissenschaften sind erst ab Januar 2025 wieder möglich.

Das PROMOS-Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF) finanziert. Es fördert die Mobilität der Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen. Im Rahmen des PROMOS-Programms werden weltweite Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte sowie Studien- und Wettbewerbsreisen gefördert.

Erasmus+ und PROMOS: Bitte beachten Sie, dass Studienaufenthalte und Praktika in Programmländern nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch Erasmus+ möglich ist. Beantragen Sie daher bitte eine Erasmus+-Förderung.

Eine Förderung im Erasmus+-Raum ist in PROMOS nur in Ausnahmefällen möglich:

  • Eine Erasmus+-Kooperation (Inter Institutional Agreement) besteht nur für einen bestimmten Fachbereich (oder ausschließlich für eine bestimmte Programmschiene)
  • Das Erasmus+-Kontingent eines Fachbereichs ist ausgeschöpft
  • Ein weiterer Erasmus+-Auslandsaufenthalt ist ausgeschlossen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD: www.daad.de.

Bewerbungstermine

  • 15. November für Vorhabensbeginn von Januar bis Ende Juni des Folgejahres
  • 15. Mai für Vorhabensbeginn von Juli bis Ende Dezember des laufenden Jahres

Als Studierende*r an der Akkon Hochschule können Sie sich beim International Office für ein PROMOS-Stipendium zur Unterstützung von Studienaufenthalten und Praktika außerhalb des Erasmus-Raums bewerben. Die jährliche Ausschreibung (Bewerbungsfrist 31.12.) für eine Förderung im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgt zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters.

Studien- und Praktikumsaufenthalte werden im Rahmen von PROMOS je nach Art des Aufenthalts für eine Aufenthaltsdauer von 1 bis 6 Monaten gefördert. PROMOS kann auch für Abschluss- und Studienarbeiten in Unternehmen und Hochschulen in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den DAAD-Pauschalen. Die gewährte Förderung hängt von der Gesamtbewerber*innenzahl und der bewilligten Antragssumme ab.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung über PROMOS ist, dass Sie regulär als Student*in an der Akkon Hochschule eingeschrieben sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sind auch antragsberechtigt, wenn Sie:

  • deutschen Studierenden gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind - in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes (zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)

oder

  • als nichtdeutsche*r Student*in und Hochschulabsolvent*in in einem Studiengang an der Akkon Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Akkon Hochschule zu erreichen.

Kann nicht mit dem Erasmus+ Programm kombiniert werden.

Bewerbung

Folgende Unterlagen müssen für die Bewerbung beim International Office eingereicht werden:

PROMOS-Antragsformular

  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf (max. 1 Seite)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Notenübersicht vom Prüfungsamt
  • Nachweis der Sprachkenntnisse, die Sie im Zielland für das Studium benötigen
  • Ggf. Nachweis über Ihre zukünftige Beschäftigung als Praktikant*in: Name der Firma, Art des Praktikums sowie Kontaktdaten müssen ersichtlich sein
  • Formlose Erklärung darüber, dass das International Office Sie über die Notwendigkeit von Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Impfungen,
  • Visum hingewiesen hat sowie auf die Seite des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise

Auswahl

Eine hochschulinterne Auswahlkommission prüft die Bewerbungen nach obligatorischen Kriterien des DAAD. Sie erhalten zwei Wochen nach Bewerbungsschluss eine Mitteilung, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

PROMOS-Stipendien werden auf der Grundlage der akademischen Leistungen und persönlicher Eignung vergeben. Die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie die notwendigen Kenntnisse der Landessprache des Zielortes (oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen) müssen nachgewiesen werden.

Die Stipendien werden unter der Voraussetzung gezahlt, dass der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften die entsprechenden Mittel vom DAAD zur Verfügung gestellt werden.

Sollten im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde nicht alle Mittel ausgeschöpft werden, wird es eine zweite und gegebenenfalls eine dritte Ausschreibung geben.

Welche Vorhaben werden gefördert?

  • (Vorbereitung) Abschlussarbeit: mind. 1 bis max. 4 Monate (darüber hinausgehende Aufenthaltsdauer ohne Förderung möglich)
  • Praktikum: mind. 1 Monat bis max. 4 Monate (darüber hinausgehende Aufenthaltsdauer ohne Förderung möglich)
  • Nicht gefördert werden: Praktika bei internationalen Organisationen (z. B. die Vereinten Nationen), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, EU-Programme, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goethe-Instituten (GI)
  • Sprachkurs: mind. 3 Wochen bis max. 4 Monate (Teilnahme an studienrelevanten Sprachkursen an staatlichen Hochschulen.
  • Gruppenreisen/Exkursionen: bis 12 Tage Förderdauer (mindestens fünf und maximal zehn Studierende sowie ein*e Exkursionsleiter*in)
  • Fachkurse: mind. 5 Tage bis max. 6 Wochen (Teilnahme an Studien- und Fachkursen wie Summer- und Winter Schools oder Workshops an Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland)
  • Stipendienarten: ist aus drei möglichen Förderkomponenten zusammengesetzt
    • Teilstipendienrate (Höhe abhängig vom Zielland)
    • Reisekostenpauschale (Höhe abhängig vom Zielland, nicht abhängig von den tatsächlichen Reisekosten)
    • Kursgebührenpauschale (nur für Sprach- und Fachkurse und beträgt immer 500€)