Erklärung zum Abschluss der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit Prof. Dr. Kenan Engin
Erklärung zum Abschluss der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit Prof. Dr. Kenan Engin
Die Akkon Hochschule für Humanwissenschaften und Prof. Dr. Kenan Engin haben die zwischen ihnen bestehenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beigelegt. Prof. Dr. Engin wird die aus Sicht der Hochschule unberechtigten Vorwürfe nicht weiter erheben. Damit sind die anhängigen Gerichtsverfahren abgeschlossen.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte den Parteien am 11. Juni 2025 einen Vergleich nahegelegt, weil es insbesondere keine hinreichenden Anhaltspunkte für die auch von verschiedenen Seiten öffentlich wiederholten Vorwürfe gegen die Hochschule sah – weder dafür, dass eine Diskriminierung von Prof. Dr. Engin stattgefunden habe, noch dass die Kündigung im Zusammenhang mit einer etwaigen Positionierung gegen angebliche Diskriminierung von Studierenden erfolgt sei.
Unabhängige Prüfung durch externe Kanzlei
Bereits im November 2024 hatte die Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs eine umfassende unabhängige Evaluation im Auftrag der Hochschule und ihrer Gesellschafterin, der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., durchgeführt. Ziel war die Prüfung sowohl der an der Hochschule bestehenden Antidiskriminierungsmaßnahmen als auch der erhobenen Diskriminierungsvorwürfe.
Im Ergebnis kam die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Benachteiligungen von Prof. Dr. Engin oder von Studierenden mit Migrationshintergrund festgestellt werden konnten. Eine Zusammenfassung des Verdachtsprüfungsberichts vom 6. November 2024 finden Sie hier.
Abschluss und Ausblick
Wir begrüßen die Beilegung des Rechtsstreits und sehen darin einen wichtigen Schritt, um die aus unserer Sicht ungerechtfertigten Vorwürfe gegen unsere Hochschule abzuschließen.
Die Akkon Hochschule hat über den gesamten Verlauf hinweg größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gezeigt und sich trotz zahlreicher unzutreffender Tatsachenbehauptungen aus dem politischen und medialen Umfeld stets um eine sachliche und neutrale Aufklärung bemüht.
Im Interesse unserer Studierenden und Mitarbeitenden hoffen wir, dass mit der nun erreichten Klärung ein Schlussstrich unter diese Auseinandersetzung gezogen werden kann.
Die Akkon Hochschule wird weiterhin konsequent daran arbeiten, ein Hochschulklima zu prägen, das Chancengleichheit, Respekt und Vielfalt fördert und Diskriminierung sowie Benachteiligungen keinen Raum gibt. Die von der Kanzlei ausgesprochenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung entsprechender Strukturen wurden aufgenommen und befinden sich bereits in der Umsetzung.
Die Hochschulleitung der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften
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