APN-Gesetz geplant: Neue Perspektiven für Advanced Nursing Practice
Das Bundesgesundheitsministerium plant ein APN-Gesetz, das Pflegefachpersonen mit Masterabschluss künftig mehr Verantwortung und heilkundliche Kompetenzen übertragen soll.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet an einem APN-Gesetz (Advanced Practice Nurse), das noch 2026 vorgelegt werden soll. Ziel ist es, die Rolle akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen zu stärken und ihnen künftig erweiterte heilkundliche Kompetenzen, Verordnungsrechte sowie mehr Eigenverantwortung in der Patientenversorgung zu ermöglichen.
Nach den aktuellen Planungen sollen Advanced Practice Nurses (APNs) Menschen mit bestimmten Erkrankungen künftig eigenständig versorgen und damit Ärztinnen und Ärzte entlasten sowie die Versorgungsqualität verbessern. Voraussetzung dafür ist ein Masterabschluss im Bereich Advanced Nursing Practice sowie eine pflegerische Grundqualifikation.
Neue Chancen für Pflegefachpersonen mit Masterabschluss
Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den steigenden Versorgungsbedarf und den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Gleichzeitig soll die akademische Pflege weiter gestärkt und international etablierte Rollenmodelle auch in Deutschland ausgebaut werden.
Für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Advanced Nursing Practice (M.Sc.) eröffnen sich dadurch langfristig neue berufliche Perspektiven und Einsatzmöglichkeiten – insbesondere in der ambulanten Versorgung, in Krankenhäusern und bei der Betreuung chronisch erkrankter Menschen.
Die konkreten gesetzlichen Regelungen befinden sich derzeit noch in der politischen Abstimmung. Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, könnte die erste Generation von Pflegefachpersonen nach den neuen Vorgaben ab 2031 als Advanced Practice Nurse tätig werden.
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