Finanzierung Ihres Studiums

Ein Studium ist eine Investition in Ihre Zukunft. Im Unterschied zu einer Ausbildung erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Dennoch ist ein Studium an der Akkon Hochschule finanzierbar. Daher lohnt es sich, kreative Lösungen für die Finanzierung der Ausbildung zu finden.  Neben den bekannten Begabtenförderungswerken gibt es noch mehr als 2300 weitere Stiftungen, die häufig sehr gezielt Stipendien vergeben.

In den folgenden Abschnitten wollen wir Ihnen Anregungen geben, wie sich die Studiengebühren ganz oder teilweise finanzieren lassen. Ausgangspunkt ist in jedem Fall Ihre persönliche Situation.

Allgemeine Gebührenordnung

Hier finden Sie die Übersicht über die Beiträge und Gebühren für das Studium an der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften.

Übersicht der Studiengebühren

Studiengebühren Stand 09.11.2023
Gültigkeit: 01.10.2024 bis 30.09.2025 bei Studienstart im
Wintersemester 24/25 und Sommersemester 25

Studiengebühren Stand 13.10.2022
Gültigkeit: 01.10.2023 bis 30.09.2024 bei Studienstart im
Wintersemester 23/24 und Sommersemester 24

Studiengebühren Stand 13.04.2022
Gültigkeit: 01.10.2022 bis 30.09.2023 bei Studienstart im
Wintersemester 22/23 und Sommersemester 23

Gebührenordnung als Pdf

Gebührenordung Stand 09.11.2023
Gültigkeit: 01.10.2024 bis 30.09.2025 bei Studienstart im
Wintersemester 24/25 und Sommersemester 25

Gebührenordung Stand 13.10.2022
Gültigkeit: 01.10.2023 bis 30.09.2024 bei Studienstart im
Wintersemester 23/24 und Sommersemester 24

Gebührenordung Stand 13.04.2022
Gültigkeit: 01.10.2022 bis 30.09.2023 bei Studienstart im
Wintersemester 22/23 und Sommersemester 23

Gebührenordung Stand 23.11.2021
Gültigkeit: 1.10.2021 bis 30.09.2022 bei Studienstart im
Wintersemester 21/22 und Sommersemester 22

Förderangebote

Umgekehrter Generationenvertrag der Chancen eG

Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag können sich die Studierenden zunächst voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren, während die Chancen eG die Gebühren übernimmt. Im Gegenzug verpflichten sie sich, auch späteren Generationen diese Möglichkeit zu geben: Wenn sie berufstätig sind und mehr als ein Mindesteinkommen verdienen, zahlen sie einen prozentualen Anteil des Einkommens zur Finanzierung weiterer Studienplätze zurück.  Durch die Einkommensabhängigkeit passt sich die Rückzahlung jederzeit den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten an. Anders als bei einem Kredit entsteht kein Risiko durch eine fixe Schuldenlast und starre Tilgungsverpflichtungen. Das Modell ermöglicht die Freiheit, das berufliche Leben unabhängig und selbstbestimmt zu gestalten.

Alle Details auf der Webseite der Chancen e.G.

Eine Bewerbung für den Umgekehrten Generationenvertrag ist möglich, sobald Sie eine Studienplatzzusage erhalten haben. Dazu füllen Sie bitte dieses Bewerbungsformular der Chancen eG aus.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Auf ein teilweise rückzahlbares Stipendium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Sie gute Chancen, wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Vergaberichtlinien sind umfangreich. Daher empfehlen wir für die weitere Information zu den Förderungsbestimmungen den direkten Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung an Ihrem Wohnort bzw. am Wohnort Ihrer Eltern. Weitere Details finden Sie unter www.bafög.de. Auf www.bafoeg-aktuell.de finden Sie einen BAföG-Rechner zum Prüfen Ihres Anspruchs.

 

Besondere Regelungen für die Förderungsverwaltung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation hat Bundesministerin Karliczek im Interesse der BAföG-Geförderten schnell und unbürokratisch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gesorgt. Das Bundesministerium hat gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Vorlesungen oder Unterricht an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn ganz verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt, wenn die Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung vorübergehend unmöglich ist, weil Unterrichts-/Lehrveranstaltungen ausfallen oder der Beginn des Sommersemesters 2020 ganz verschoben wird.

Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der BaföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter:
https://www.bafög.de/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte-757.php

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH

Das Aufstiegsstipendium  unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums. Jährlich können rund 1.000 Stipendien vergeben werden.

Sollten Sie z.B. in einem Gesundheitsfachberuf wie Rettungsassistent*in oder Altenpfleger*in eine Durchschnittsnote von mindestens 1,9 erzielt haben, prüfen Sie Ihre Chancen auf ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderungswerk (info@begabtenfoerderung.de bzw.  www.sbb-stipendien.de).

Förderprogramme der politischen Parteien

Alle im Bundestag vertretenen politischen Parteien haben Stipendienprogramme. Die Aussichten, auf diesem Weg Ihr Studium oder Ihre Weiterbildung zu finanzieren, sind begrenzt. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Websites. Zu den Bekanntesten gehören:

Konrad-Adenauer-Stiftung

Friedrich-Ebert Stiftung

Heinrich-Böll-Stiftung

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Hanns-Seidel-Stiftung

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Bildungskredit

Falls Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder aus anderen Gründen nach BAföG nicht gefördert werden können, prüfen Sie Bildungskredite öffentlicher oder privater Geldinstitute (siehe www.bildungskredit.de). Unter www.kfw.de finden Sie Informationen über zinsgünstige, teilweise geförderte Darlehen der KfW-Bank unter dem Stichwort Inlandsförderung/Studenten.

Diverse private Banken oder Unternehmen bieten für Ihre Ausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule wie der Akkon Hochschule Darlehen an. Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Hausbank, idealerweise nachdem Sie sich über Bildungsdarlehen auf den Websites anderer Anbieter wie z.B. der Deutschen Bank oder der DKB Deutsche Kreditbank AG informiert haben. Für eine Liste der Anbieter und Vergleichsangebote siehe www.studienkredit.de oder CHE Studienkredit Test 2018

Ihr Arbeitgeber

Fragen Sie Ihren jetzigen (oder zukünftigen) Arbeitgeber, ob er sich an Ihren Aus- und Weiterbildungskosten beteiligt. Es wäre legitim, wenn er sich bei Zusage von finanziellen Leistungen über entsprechende arbeitsvertragliche Klauseln zur anteiligen Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung absichert.

Bundesagentur für Arbeit

Vielleicht können Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrem Bildungsvorhaben unterstützen lassen. Ein Stichwort wäre die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur. Sprechen Sie am besten mit der Ausbildungsberatung oder Ihrer/Ihrem Betreuer*in und informieren sich unter www.arbeitsagentur.de.

Bundeswehr

Sollten Sie nach Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr eine Tätigkeit in einem zivilen Beruf aufnehmen, lassen Sie sich vom Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr beraten. Möglicherweise können Sie noch während Ihres Wehrdienstes an Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Finanzamt

Sollten Sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen oder in der Vergangenheit erzielt haben, prüfen Sie bitte, ob Sie das Finanzamt an Ihren Weiter- und Fortbildungskosten beteiligen können. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter*in bzw.  Steuerberater*in, was Sie in Ihrer individuellen Situation als Sonderausgaben bzw. als Werbungskosten geltend machen dürfen. Dabei vergessen Sie neben den Gebühren der Akkon Hochschule z.B. die Aufwendungen für Fachbücher, Büromaterial und Unterbringungs- oder Fahrtkosten nicht.

Förderung der Weiterbildung durch die Bundesländer

Berlin
Arbeitnehmer*innen, die sich weiterbilden, können Unterstützung beantragen. Welche Förderungen es gibt und wo man sie bekommt erfahren Sie hier: Berlin.de

Sachsen-Anhalt:
Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, die sich beruflich individuell weiterbilden möchten. Mehr Informationen finden Sie hier: Weiterbildung

Weitere nützliche Links:

Stipendiendatenbanken

Hier sind einige der wesentlichen Stipendien aufgeführt. Eine umfangreiche Liste finden Sie unter der Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.stipendienlotse.de.

My Stipendium

Mit www.myStipendium.de können Studierende und Promovierende kostenlos passende Stipendien finden. Die Stipendiendatenbank ist die größte Deutschlands und hat über 2.300 Fördermöglichkeiten mit einem Gesamtwert von 610 Mio. €/Jahr. myStipendium beweist: Stipendien gibt es nicht nur für Hochbegabte, Bedürftige oder Engagierte. Jeder kann ein Stipendium finden! Deshalb zeigt myStipendium.de allen Nutzer*innen vollautomatisch alle Stipendien an, die genau auf den eigenen Lebenslauf passen.

Stipendium Plus

Stipendium Plus bedeutet: Mehr als nur ein Stipendium. Und auch mehr als eine Stipendienmöglichkeit. 13 Begabtenförderungswerke haben sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengeschlossen, um Studierende und junge Forschende mit besonderen Talenten zu unterstützen. stipendiumplus

e-fellows

Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk. www.e-fellows.net